Sind CBD-Lebensmittel in Europa illegal?

2023-08-18T11:30:26Z
Sind CBD-Lebensmittel in Europa illegal?

In diesem Artikel werden wir erklären, warum alle CBD-Produkte zum oralen Verzehr - einschließlich CBD-Kapseln, CBD-Gummis, CBD-Öle zum oralen Verzehr - und alle anderen CBD-Esswaren derzeit in allen EU-Mitgliedstaaten als illegale Produkte gelten.

Wir werden auch darlegen, warum unser Unternehmen und viele andere Interessenvertreter in Europa glauben, dass die rechtliche Interpretation und Durchsetzung der Gesetze innerhalb der Europäischen Union falsch ist und warum sich die Rechtslage in den kommenden Jahren voraussichtlich ändern wird.

Definition von "Novel Food"

Die erste Novel-Food-Verordnung wurde bereits 1997 durch die Verordnung (EU) 258/97 mit dem Ziel eingeführt, einen Lebensmittelsicherheitsmechanismus zur Kontrolle neu entwickelter, synthetischer oder genetisch produzierter Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen. Eine aktualisierte Version der Verordnung trat am 1. Januar 2018 in Kraft (Verordnung (EU) 2015/2283).

Nach Art. 3 wird "Novel Food" definiert als:

"alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden".

Wenn ein Lebensmittel als neuartig eingestuft wird, hat dies zur Folge, dass es von der EU-Kommission zugelassen und vor dem Inverkehrbringen einer Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen werden muss, bevor es in der EU legal vermarktet werden kann.

Der Novel-Food-Katalog dient als nicht rechtsverbindliche Orientierung, ob ein Produkt (tierischen und pflanzlichen Ursprungs sowie andere Stoffe) eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung benötigt. Der Novel-Food-Katalog gibt die Meinung der Mitgliedsstaaten wieder. Verweise auf den Novel-Food-Katalog können als solche weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz Cannabisprodukte einschränken, aber dennoch geschieht dies täglich.

Cannabis in der Novel-Food-Verordnung

Bis Ende 2018 galten Cannabidiol-Extrakte nur dann als neuartig, wenn die Cannabidiol-Spiegel "höher als die CBD-Spiegel in der Quelle Cannabis sativa L." waren. Mit anderen Worten, natürlich gewonnenes Cannabidiol war erlaubt, wenn es in einer Konzentration von 2-5 % vorlag, was dem natürlichen CBD-Gehalt der meisten in der EU zugelassenen Hanfsorten entspricht, während höhere Konzentrationen als neuartig und somit als illegal betrachtet wurden.

Der zuständige Ausschuss der EU entschied bereits im Dezember 1997 und die Kommission bestätigte dies der europäischen Hanfindustrie Anfang 1998 schriftlich und wörtlich:

"wurde entschieden, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen EG 258/97 fallen" und auch "dass Hanfblüten ... als Lebensmittelzutaten betrachtet werden" (z. B. zur Herstellung von bierähnlichen Getränken).

Offensichtlich wurden Hanfblüten und -blätter, die Teile der Hanfpflanze sind, nicht als Novel Food betrachtet.

Im Januar 2019 aktualisierten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten die Novel-Food-Katalogeinträge für "Cannabis sativa L." und "Cannabinoide". Diese Aktualisierungen sind nachweislich falsch und basieren auf Logik und historischen Fakten, wie Organisationen wie die European International Hemp Association (EIHA) und viele andere Interessenvertreter den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission wiederholt erklärten.

Der neue Eintrag für "Cannabis sativa L." erwähnt keine Hanfblätter und -blüten mehr. Schon allein daraus ist ersichtlich, dass die jüngsten, scheinbar übereilt geschriebenen Änderungen bezüglich der Einträge im Novel-Food-Katalog falsch sind. Zudem fehlen nun auch die traditionell hergestellten Hanfextrakte, obwohl die Extraktion als traditionelle und konventionelle Methode der Lebensmittelverarbeitung gilt.

Im neuen Eintrag für "Cannabinoide" sind nun Extrakte mit einem natürlich vorkommenden Gehalt an Cannabinoiden ausgeschlossen, obwohl sie in der Formulierung des vorherigen Eintrags erwähnt wurden. Solche Produkte waren bereits vor 1997 in erheblichem Umfang auf dem Markt und wurden vor 1997 konsumiert.

Cannabisextraktion in der EU-Gesetzgebung

CBD-Extrakte können wässrige Extrakte (z.B. "für bierähnliche Getränke"), Extrakte durch Pressen, Extrakte auf der Basis von Fettextraktion ("entfettete Hanfsamen") oder mit traditionellen Extraktionsmitteln hergestellte Extrakte sein.

Seit 2009 ist in der EU-Richtlinie 2009/32/EG klar festgelegt, dass traditionelle Extraktionsmittel wie Ethanol (Alkohol) oder CO2 (Kohlendioxid) bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten von den Mitgliedstaaten zugelassen werden müssen.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat bei der Verarbeitung durch ein traditionelles Herstellungsverfahren der Extraktion mit Hilfe der in der Richtlinie aufgeführten und zugelassenen Extraktionsmittel ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat bleibt und nicht als "neuartiges Lebensmittel" gilt (vgl. Art. 2(1), 2. Unterabsatz der Richtlinie).

Die spätere Aktualisierung der Novel-Food-Verordnung (2015/2283) kann daher unter Berücksichtigung dieser bereits bestehenden Richtlinie 2009/32/EG nur neuartige Extraktionsmittel und "neue Extrakte" bedeuten, nicht aber Extrakte, die mit den bereits geregelten traditionellen Extraktionsmitteln gewonnen und hergestellt wurden.

Substantielle Beweise gegen den Novel-Food-Katalog

Mehrere Organisationen der Cannabisindustrie in Europa haben der Europäischen Kommission bereits substanzielle Beweise vorgelegt, die belegen, dass Hanfblüten, -blätter und -extrakte seit Jahrhunderten als Nahrungsmittel konsumiert werden und dass die so genannten "Low-THC"-Sorten, die als Industriehanf definiert werden, historisch gesehen immer Cannabidiol (CBD) enthalten haben. Insbesondere in diesen Industriehanfsorten - auch in solchen, die bereits lange vor 1997 im EU-Sortenkatalog aufgeführt waren - ist der jeweilige Gehalt an CBD in Bezug auf THC im Vergleich zu "High-THC"-Cannabissorten sehr hoch.

Die allgemeine Position der Industrie, die unsere Firma als aktive Mitglieder und starke Unterstützer der EIHA sowie als Rechtsexperten teilt, ist, dass Hanfblätter und -blüten sowie solche Hanfextrakte aus Industriehanf mit dem natürlichen Gehalt an Cannabinoiden (d.h. solche, die nicht mit CBD-Isolat und Kristallen angereichert sind) traditionelle Lebensmittel sind und nicht in den Geltungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel fallen. Diese Position steht vollkommen im Einklang mit den bis Januar 2019 geltenden Formulierungen der Novel-Food-Katalogeinträge.

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Robin Roy Krigslund-Hansen

Robin Roy Krigslund-Hansen

About the author:

Robin Roy Krigslund-Hansen ist bekannt für sein umfangreiches Wissen und seine Expertise in den Bereichen CBD und Hanfproduktion. Mit einer Karriere, die sich über mehr als ein Jahrzehnt in der Cannabisbranche erstreckt, hat er sein Leben dem Verständnis der Feinheiten dieser Pflanzen und ihrer potenziellen Vorteile für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewidmet. Im Laufe der Jahre hat Robin unermüdlich daran gearbeitet, die vollständige Legalisierung von Hanf in Europa zu fördern. Seine Faszination für die Vielseitigkeit der Pflanze und ihr Potenzial für eine nachhaltige Produktion veranlasste ihn, eine Karriere in diesem Bereich anzustreben.

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