Einführung
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit wurde jetzt der neue Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung von Cannabis als Freizeitdroge veröffentlicht. Im Vergleich zu den bisher bekannten Informationen hat sich der Gesetzesentwurf in einigen Punkten positiv verändert.
Persönlicher Gebrauch und Anbau von Cannabis
Nach den letzten bekannten Informationen zu diesem Thema sollte jeder erwachsene Bürger bis zu drei Cannabispflanzen pro Jahr zur Deckung des persönlichen Bedarfs anbauen dürfen. Der Anbau muss für andere Menschen, insbesondere Kinder, unzugänglich sein und darf andere nicht belästigen. Ein wesentliches Detail hat sich hier geändert, denn nun sollen auch drei Pflanzen legal sein, allerdings nicht pro Jahr, sondern gleichzeitig.
Unsoziale Cannabis-Clubs
In den Grundzügen kann die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs nicht überraschen. Die Besitzgrenze für Cannabis im öffentlichen Raum bleibt bei 25 Gramm. Minderjährigen ist der Besitz und Konsum untersagt, und der Konsum darf nicht in der Nähe (= weniger als 200 Meter) von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen stattfinden.
Zukunftsherausforderungen
Natürlich gibt es auch an der aktuellen Fassung des Entwurfs mit dem wenig eleganten Titel "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" viel zu kritisieren. Vielleicht kann der parlamentarische Prozess an der einen oder anderen Stelle noch Änderungen bewirken. Dass die Cannabisclubs doch noch gesellschaftsfähig werden, ist aber eher unwahrscheinlich und wird wohl auch in Zukunft eine Aufgabe bleiben, die von der Gemeinde übernommen werden muss.