Natürliches CBD in der EU CosIng-Datenbank aufgenommen

18.08.2023
Natürliches CBD in der EU CosIng-Datenbank aufgenommen

Wir haben bereits früher über den Erfolg unseres paneuropäischen Branchenverbands - der European Industrial Hemp Association (EIHA.org) - geschrieben und erklärt, wie die EIHA im Oktober 2019 Änderungen an der CosIng-Datenbank vorschlug und wie die EU die vorgeschlagenen Änderungen unmittelbar danach umsetzte, wodurch Cannabis Sativa-Blattextrakt in Kosmetikprodukten in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig legalisiert wurde.

Die positiven Auswirkungen der Änderung der CosIng-Datenbank im Oktober 2019

Alle unsere CBD-haltigen Produkte sind im Cosmetics Products Notification Portal (CPNP) als Kosmetika registriert und werden nicht zur oralen anwenden vermarktet.

Formula Swiss ist eines von nur einer Handvoll CBD-Unternehmen in Europa, die nicht gegen die Beschränkungen des Novel-Foods-Katalogs vom Januar 2019 verstoßen, als die EU beschloss, CBD-Produkte als Novel Food zu klassifizieren.

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der französischen Rechtssache C-663/18 (Rechtssache Kanavape)

Im November 2020 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Pressemitteilung Nr. 141/20 über das Urteil in der französischen Rechtssache C-663/18.

In dem Gerichtsverfahren geht es um zwei französische Geschäftsführer eines Unternehmens, das CBD-Vape-Öl für elektronische Zigaretten in Frankreich vertrieb. Das CBD wurde in der Tschechischen Republik aus legalen Hanfpflanzen hergestellt und aus der gesamten Pflanzenbiomasse, einschließlich der Cannabisblätter und -blüten, extrahiert.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das EU-Recht, insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten (zu denen auch Norwegen und die Schweiz gehören), einer nationalen Gesetzgebung wie der in Rede stehenden entgegensteht.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (Art. 34 und 36 AEUV) anwendbar sind, da das im Ausgangsverfahren streitige CBD nicht als "Betäubungsmittel" angesehen werden kann.

In den letzten Monaten seit November 2020 hat das EuGH-Urteil die rechtliche Landschaft für CBD-Produkte in den gesamten EU-Mitgliedstaaten verändert. Die meisten lokalen Behörden haben ihre rechtliche Haltung zu CBD-Produkten im Anschluss an das Urteil geändert und eindeutig definiert, dass CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze (einschließlich Blätter und Blüten) gewonnen wird, nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Heutige Änderungen in der CosIng-Datenbank

Seit dem EuGH-Urteil im November 2020 hat die European Industrial Hemp Association (EIHA) um eine Aktualisierung der CosIng-Datenbank gebeten und gefordert, die Verbote für Cannabis Sativa L. (Einschränkung unter II/306) aufzuheben und mehr INCI-Einträge (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) in die Datenbank zu integrieren.

Genauer gesagt hat die EIHA die EU gebeten, alle Verbote in Bezug auf Cannabis-Einträge in der CosIng-Datenbank zu entfernen und dabei zu berücksichtigen, dass sich das EuGH-Urteil ausdrücklich auf den Ansatz der gesamten Cannabispflanze bezieht (Absatz 76 des Urteils). Außerdem haben sie vorgeschlagen, dass die EU einen neuen Eintrag mit der Bezeichnung "CANNABIDIOL" in die CosIng-Datenbank aufnimmt.

Heute hat die EU diese Änderung akzeptiert und CBD in die CosIng-Datenbank aufgenommen. Sie können den brandneuen Eintrag für Cannabidiol sehen, wenn Sie diesem Link folgen. Bitte beachten Sie, dass er "CANNABIDIOL - GEWINNT AUS EXTRAKT ODER TINKTUR ODER HARZ VON CANNABIS" heißt.

Darüber hinaus wurde CBD mit den folgenden Funktionen hinzugefügt: Anti-Sebum, Antioxidans, hautpflegend und hautschützend. Diese Funktionen dürfen nun vermarktet werden, ohne dass CBD-Kosmetikprodukte eine medizinische Wirkung haben.

Das bedeutet auch, dass ab heute nicht nur Cannabisblatt-Extrakte in kosmetischen Produkten in der EU erlaubt sind, sondern auch natürlich gewonnenes CBD.

Wir sind natürlich sehr erfreut über die Änderungen in der CosIng-Datenbank und applaudieren der EIHA und ihrem hart arbeitenden Team, die diese Änderungen im Namen der gesamten europäischen Cannabis produzierenden Industrie vorgenommen haben.

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Robin Roy Krigslund-Hansen

Robin Roy Krigslund-Hansen

Über den Autor:

Robin Roy Krigslund-Hansen ist bekannt für sein umfangreiches Wissen und seine Expertise in den Bereichen CBD und Hanfproduktion. Mit einer Karriere, die sich über mehr als ein Jahrzehnt in der Cannabisbranche erstreckt, hat er sein Leben dem Verständnis der Feinheiten dieser Pflanzen und ihrer potenziellen Vorteile für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewidmet. Im Laufe der Jahre hat Robin unermüdlich daran gearbeitet, die vollständige Legalisierung von Hanf in Europa zu fördern. Seine Faszination für die Vielseitigkeit der Pflanze und ihr Potenzial für eine nachhaltige Produktion veranlasste ihn, eine Karriere in diesem Bereich anzustreben.

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