Einigung zu Hanfblättern für Kräutertees
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Einigung über den Vorschlag der EIHA erzielt und bestätigt, dass Hanfblätter nicht als neuartig für Kräutertees gelten. Nach mehrmonatigen Diskussionen haben sich die Mitgliedstaaten schließlich darauf geeinigt, den Katalog neuartiger Lebensmittel zu ändern.
Auswirkungen der Vereinbarung
Diese Entscheidung entspricht der langjährigen Position der EIHA, dass Hanfblätter ausdrücklich vom Novel Food Katalog ausgenommen werden sollten, so dass sie als traditionelles Lebensmittel für den Kräuteraufguss vermarktet werden können. Darüber hinaus enthält der neue Eintrag "Cannabis sativa L." eine detailliertere Liste anderer Hanfprodukte, die vom Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel ausgenommen sind.
Die unmittelbare Wirkung der Änderung
Die Änderung des Katalogs wurde am 2. Juni 2023 vorgenommen und tritt sofort in Kraft. Sofern auf nationaler Ebene nichts anderes beschlossen wird, dürfen Blätter für wässrige Aufgüsse auf den Markt gebracht werden.
Reaktion der EIHA
"Ich freue mich, dass die Initiative, die wir 2022 als EIHA gestartet haben, zu einem so positiven Ergebnis geführt hat", kommentiert Daniel Kruse, Präsident der EIHA.
"Dies ist ein bedeutender Erfolg für unseren Sektor, der deutlich zeigt, dass eine gemeinsame Anstrengung der Industrie für die Normalisierung der Hanfpflanze und ihrer Produkte unerlässlich ist. Seit vielen Jahren ist die EIHA in Diskussionen mit den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten über die Gesetzgebung zu neuartigen Lebensmitteln engagiert. Wir freuen uns, dass sich wissenschaftliche Beweise und historische Fakten gegen Vorurteile durchgesetzt haben", fügt Kruse hinzu.
Von der EIHA vorgelegte Beweise
Zur Unterstützung ihres Antrags legte die EIHA Beweise aus mehreren Mitgliedstaaten vor, die belegen, dass Hanfblätter vor 1997 traditionell als Lebensmittel, insbesondere als wässriger Aufguss, konsumiert wurden. Diese Änderung des Status steht auch im Einklang mit dem Einheitsübereinkommen von 1961, das Hanfblätter ausdrücklich ausnimmt.
Auswirkungen auf die Hanfindustrie
"Dies ist in der Tat eine sehr willkommene Nachricht, und wir freuen uns, dass wir zu ihrer Verwirklichung beigetragen haben. Diese Änderungen werden die dringend benötigte Rechtssicherheit bringen und jeden Zweifel an der offenen Vermarktung von aus Hanfsamen gewonnenen Lebensmitteln und Blättern für den Wasseraufguss in ganz Europa ausräumen. Dies wird den Landwirten und Wirtschaftsakteuren finanzielle Vorteile bringen. Wir hoffen aufrichtig, dass dieses positive und konstruktive Engagement die Wirtschaftsbeteiligten in vielen EU-Ländern davor bewahren wird, unter irreführenden Auslegungen, Beschlagnahmungen und unnötigen administrativen Anforderungen zu leiden", so Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der EIHA.